Änderung §§ 24 und 27 Spielordnung

Auf Grund der aktuellen Lage, gelten die Änderungen des Paragraphen 24 und 27 der Spielordnung für das Jahr 2021:

 

§24

 

ŒVereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmebe­rechtigung besaßen, sind nur vom 1.8. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB. Abweichend von Satz 1 gilt für das Jahr 2021, dass Vereinswechsel bis zum 31.05. zulässig sind.

 

  Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen Verein nur erhalten, wenn er

  1. a)    durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist oder
  2. b)    eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein besitzt.

Abweichend von Satz 1 lit. a gilt für das Jahr 2021, dass bis zum 30.4. eine Teilnahme­berechtigung auch dann erteilt wird, wenn der Spieler bereits für eine Mannschaft des Vereins zum Einsatz kam.

 

Ž  Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine Freigabe nicht erforderlich.

 

§27

 

ŒEine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum 31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Abweichend von Satz 1 gilt für das Jahr 2021, dass Änderungen der Einsatzberechtigung bis zum 31.5. beantragt werden können.

 

  Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Ent­scheidung ist endgültig.