Was bleibt gleich für die Vereine?
• Nachmeldung zur Rückrunde in unterster Liga
• Beschränkungen für NBBL- und JBBL-Spieler in M16 und M18
– M18: keine Spieler des Jahrgangs 2009 mit NBBL-Spielberechtigung in M18
– M16: max. zwei Spieler mit JBBL-Spielberechtigung pro Spiel und Mannschaft in M16
• Relative Age Effect: Testungen für Einsatz in U12, U13, U14 und U16
– U12: Spieler/in muss Jahrgang 2014 angehören
– U13: Spieler/in muss Jahrgang 2013 angehören
– U14: Spieler/in muss Jahrgang 2012 angehören
– U16: Spieler/in muss Jahrgang 2010 angehören
– Testungen am 15.08 / 17.08 / 19.08 / 01.09.2026
Was ist anders für die Vereine?
Beschluss HBV-Verbandstag 2024:
• Trainerlizenzpflicht für alle Jugendligen
• Übergangslizenzen sind möglich – Beantragung über Veasy
Relative AGE Spots:
Für die Saison 2026/27 bieten wir wieder die Möglichkeit der Talentspots in den Jugendligen an.
Hierfür ist eine Testung auf das biologische Alter erforderlich, welche wir mittels der Software von 4Talents durchführen.
Für den Test wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.
Die Anmeldedaten für die 4Talents Datenbank bekommt ihr nach Anmeldung per Email zugeschickt. Dort bitte wie angegeben anmelden.
Termine:
Testung Relative Age:
15.08.26 – 11:00 Uhr
17.08.26 – 16:00 Uhr
19.08.26 – 16:00 Uhr
01.09.26 – 16:00 Uhr
Alle Termine im Landesleistungszentrum Alter Teichweg.
Richtlinie für Sonderteilnahmeberechtigungen im Hamburger Basketball-Verband
Gemäß § 3 DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) können Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) zur individuellen Förderung von Jugendlichen erteilt werden. Der Einsatz im Zweitverein (STB-Verein) muss in einer anderen Alters- oder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich wäre. Gem. § 3 Abs. 4 S. 3 DBB-JSO können die Landesverbände weitergehende Einschränkungen festlegen. Die Entscheidung über STB-Anträge obliegt im HBV dem Jugendausschuss (§ 10 Abs. 8 HBV-JSO).
Vor diesem Hintergrund hat der HBV-Jugendausschuss folgende STB-Richtlinie verabschiedet:
1. Die Regelungen des § 3 DBB-JSO müssen eingehalten werden.
2. Spielerinnen und Spieler, die der Altersklasse der U11 oder jünger angehören, erhalten keine STB.
3. Bei allen weiteren Jugendspielerinnen und Jugendspielern, die eine STB für einen Einsatz in einer anderen Jugendmannschaft erhalten wollen, muss der Einsatz in einer höheren Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich wäre.
4. Bei allen weiteren Jugendspielerinnen und Jugendspielern, die eine STB für einen Einsatz in einer Seniorenmannschaft erhalten wollen, muss die Seniorenmannschaft des Zweitvereins innerhalb der zwei Ligaebenen oberhalb der Seniorenmannschaft des Stammvereins liegen, in dem die Spielerin oder der Spieler zum Einsatz kommen soll.
5. Der Jugendausschuss kann im Einzelfall abweichend von den Bestimmungen der Punkte 2 bis 4 einen STB-Antrag genehmigen, sofern überzeugend dargelegt ist, dass die Genehmigung zur individuellen Förderung des Spielers oder der Spielerin besonders geeignet ist.
Hieraus ergibt sich folgendes Verfahren für die kommende Saison:
•
Anträge, die die Punkte 1 bis 4 erfüllen, werden wie bisher von der Spielleitung genehmigt.
•
Anträge, die die Punkte 2 bis 4 nicht erfüllen, können weiterhin gestellt werden. Hierzu ist auf der Rückseite des Antrags durch die Vereine eine ausführliche, schriftliche Begründung beizufügen, warum der Einsatz des Spielers oder der Spielerin im Zweitverein zur individuellen Förderung des Spielers oder der Spielerin geeignet ist. Bei diesen Anträgen ist mit einer erhöhten Bearbeitungszeit zu rechnen.
Hamburg, 30.06.2026
HBV-Jugendausschuss