Bildung & Trainerwesen

ausschreibung für die TrainerLizenzausbildung

Ausschreibung Trainerausbildung 2023 (Stand: Januar 2023)

Ausschreibung Trainerausbildung 2023 (Stand: Januar 2023)

Änderungen durch Anpassung nach den aktuellen DBB-Rahmenrichtlinien noch vor Lehrgangsbeginn möglich!)

 

Präambel

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden Personengruppen in einer neutralen Form (Trainer, Schiedsrichter, etc.) bezeichnet, wobei immer alle Personen (männlich, weiblich, divers) gemeint sind.

 

Trainerausbildung im Hamburger Basketball Verband e.V. (Stand: Januar 2023)

Die CB-Lizenz (Breitensport) ist die unterste Lizenzstufe innerhalb des DOSB und damit auch beim DBB. Die Ausbildung umfasst mindestens 120 LE (LE = Lerneinheit = 45 Minuten, Basislehrgang (D-Ausbildung) & Aufbaulehrgang). Die Ausbildung zum CL-Lizenz Trainer (Leistungssport) umfasst zusätzliche 19 LE + 6 LE Hospitationen, also insgesamt 145 LE.

Die CB/CL-Lizenz ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.

Der DOSB unterscheidet auf der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz) u.a. zwischen folgenden Ausbildungsgängen:

·      Übungsleiter-C Breitensport (Sportartübergreifend)

·      Jugendleiter

·      Trainer-C Breitensport (Sportartspezifisch)

·      Trainer-C Leistungssport (Sportartspezifisch)

 

Der Hamburger Basketball Verband e.V. (HBV) bietet zusammen mit dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) die sportartspezifische Ausbildung zum Trainer-C Leistungssport (CL-Lizenz) Basketball an. Diese Lizenz ist in allen DBB-Landesverbänden gültig, muss aber bei einem LV-Wechsel in jedem Landesverband an-/umgemeldet sein.

 

Nach der Teilnahme an den ersten 40 LE (C-Basislehrgang, in Hamburg BQS/D-Lehrgang), bekommt der Teilnehmer nach einer absolvierten, erfolgreichen Prüfung eine so genannte D-Trainerlizenz (DBB-Schulsportlizenz/Basisqualifikation (BQS)) ausgehändigt. Diese „Vorstufe zur C-Lizenz“ ist nur innerhalb des Hamburger Basketball Verbands und nicht automatisch in anderen Landesverbänden gültig. Die D-Trainerlizenz ist keine offizielle Trainerlizenz des DOSB, sondern lediglich die Bescheinigung über den Besuch der ersten 40 Lerneinheiten der Ausbildung zur C-Trainerlizenz und stellt den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung zur C-Lizenz dar.  Die Teilnehmer können in einem Lehrgangsjahr, sowohl den C-Basislehrgang (D-Lizenz, 40 LE), als auch den C-Aufbaulehrgang (CB-Lizenz (80 LE) bis CL-Lizenz (105 LE) absolvieren und jeweils mit einer Prüfung (Theorie und Praxis/Lehrprobe) abschließen. 

 

Es wird aber ausdrücklich empfohlen, nach dem C-Basislehrgang erst einmal ein halbes oder 1 Jahr als Trainer Erfahrung zu sammeln und nicht gleich im Anschluss ohne die „Erfahrungszeit“ den C-Aufbaulehrgang zu absolvieren.

 

Trainerlehrgänge zur D-Trainerlizenz (C-Basislehrgang) & CBL-Lizenz (DOSB) (CBL-Aufbaulehrgang):

1. Ausbildung zur D-Trainerlizenz / (DBB-Schulsportlizenz – Basisqualifikation Schulsport) C-Basislehrgang (BQS-/D-Lizenz):

1.1.  Voraussetzungen zur Teilnahme am C-Basislehrgang (BQS-/D-Lizenz): 

Das Mindestalter zur Teilnahme am Lehrgang beträgt 15 Jahre, die DBB-Schulsportlizenz BQS-/ D-Trainerlizenz wird jedoch erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ausgestellt.

Ab dem 2. Ausbildungsdurchgang 2023 (BSQ/D02-2023) muss zur Teilnahme ein aktuelles DBB-Minitrainerzertifikat nachgewiesen werden. 

1.2.  Aufnahmeprüfung: 

Die Lehrgangsleitung kann zu Beginn des C-Basislehrgangs eine Aufnahmeprüfung durchführen, bei der/die TraineranwärterIn eine praktisch-technische Aufnahmeprüfung erfolgreich absolvieren muss. Bei Nichtbestehen dieser Aufnahmeprüfung ist eine Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen. Die Aufnahmeprüfung wird am 1. Lehrgangstag durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten das Prüfungsergebnis sofort danach durch die durchführenden Referenten. Die Aufnahmeprüfung kann beim darauffolgenden Lehrgang wiederholt werden. Die Lehrgangskosten werden nur für den darauffolgenden Lehrgang angerechnet. Die praktisch-technische Aufnahmeprüfung kann auf begründeten Antrag erlassen werden.

 

1.3. Modulnachweise

Die Module (Wochenenden) D1 und D2 müssen spätestens im folgenden Kalenderjahr1 vollständig besucht werden. (Reihenfolge egal). D-Lizenz = Modul D1 (17 LE) + Modul D2 (12 LE) + Hospitationen (2 LE) + e-Learning Modul (9 LE) = 40 LE.

 

2. Ausbildung zum C-Trainer-Leistungssport Basketball (DOSB) (CBL-Aufbaulehrgang):

2.1. Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang:

·      Besitz einer gültigen (HBV-) DBB-Schulsportlizenz / HBV-D-Lizenz,

·      Mindestalter: Teilnahme ab 16 Jahre, Lizenzausstellung mit 18 Jahre

·      Demonstrationsfähigkeit praktischen Könnens

·      Aktive Teilnahme an ALLEN Lerneinheiten (LE), dies ist obligatorisch!

·      Gute allgemeine Spielfähigkeit, Beherrschung der Basketballgrundtechniken

·      NEU vor dem Lehrgang: Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, max. 2 Jahre alt)

·      NEU vor dem Lehrgang: Nachweis Online Regelkenntnis (Regeltest) über den DBB-Online Campus

 

2.2. Lizenzausstellung Minderjähriger LizenzinhaberInnen / TrainerInnen

Eine Lizenzausstellung (C-Trainer) mit 16 Jahren ist seit dem 01.01.2019 unter den folgenden Vorgaben möglich:

Wie bisher gilt auch beim Einsatz von minderjährigen Trainern und Übungsleitern eine besondere Situation. Die Ausbildung zum CL-Trainer und der Erhalt der Lizenz entbinden den Verein nicht von der Fürsorge und Betreuung der jugendlichen Trainer – es geht um die Aufsichtspflicht gegenüber Minderjähriger, die für den Verein tätig werden. Neben der grundsätzlich für den Verein geltenden Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und dem Einsatz von Trainern und Übungsleitern, muss der Verein bei minderjährigen Übungsleitern zusätzlich folgende Maßnahmen gewährleisten:

  • Der Vereinsvorstand oder ein von ihm beauftragter Vertreter muss sich überzeugt haben, dass sich der Jugendliche für diese spezielle ihm übertragene Traineraufgabe eignet und dieser auch gewachsen ist.
  • Der Jugendliche muss eingewiesen sein, was im Notfall zu tun ist und wo Hilfe zu holen ist. Ein erfahrener erwachsener Trainer/Übungsleiter muss in der Nähe sein und in Notfällen eingreifen können.
  • Der Vereinsvorstand oder ein von ihm beauftragter Vertreter muss die Beauftragung aussprechen und die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Trainers/Übungsleiters müssen dem schriftlich gegenüber dem Landesfachverbandsverantwortlichen (HBV-Vizepräsident Bildung) zustimmen.
  • Eltern von minderjährigen Teilnehmern am Sportangebot müssen darüber informiert sein, dass das Training von einem minderjährigen Trainer geleitet wird.

Diese besonderen Maßnahmen gelten für den gesamten Zeitraum der Minderjährigkeit des Trainers/Übungsleiters.

 

2.3. Modulnachweise C-Trainerlizenz Breitensport (CB)

Die Module (Wochenenden) CBL1, CBL2, CBL3, verpasste LEs und die Prüfungen müssen spätestens, um einem Verfall der Ausbildungsinhalte vorzubeugen, im folgenden Kalenderjahr1 vollständig besucht/nachgeholt werden.

 

2.4. Modulnachweise C-Trainerlizenz Leistungssport (CL)

Die Module (Wochenenden) CBL1, CBL2, CBL3, CL4, verpasste LEs und die Prüfungen müssen spätestens, um einem Verfall der Ausbildungsinhalte vorzubeugen, im folgenden Kalenderjahr1 vollständig besucht/nachgeholt werden.

 

2.4.1. Anwesenheitspflicht-/Nachweis:

Die Teilnehmer sind verpflichtet ihre Teilnahme von allen Lehrgangsteilen nachzuweisen. Die Teilnehmer melden sich hierzu beim jeweiligen Referenten, der eine Teilnehmerliste führt. Die Teilnehmer sind verpflichtet ihre Anwesenheit anzuzeigen und haben sicher zu stellen, dass sie sich auf der Teilnehmerliste eintragen, um ihre Anwesenheit zu dokumentieren (z.B. bei verspätetem Erscheinen, etc.). Die Teilnehmerlisten gelten als verbindliche Nachweise für den HBV-Vizepräsidenten. Steht die Unterschrift/Handzeichen eines Teilnehmers nicht auf der Teilnehmerliste, so gilt der Teilnehmer als abwesend.

 

2.4.2. Nachholen einzelner Module der Trainerlehrgänge

Die Anmeldung für einzelne Modultage (Lerneinheiten, (LE)) der Lehrgänge (z.B. Nachholen bzw. Nutzung als Fortbildung) erfolgt formlos per Mail an die HBV-Geschäftsstelle (gs@hamburg-basket.de) unter Angabe der Modulnummer, Datum, Teilnehmername und Verein. Wenn die Modultage als Fortbildung genutzt werden, werden die Gebühren (s. Ausschreibung Punkt 7.2.) pro Modultag dem Verein/Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

2.5. Prüfungsvoraussetzungen:

Zur Prüfung zugelassen werden, können nur TeilnehmerInnen die ALLE Lerneinheiten (LE)  besucht und erfolgreich absolviert haben. Versäumte LE können erst im Folgelehrgang nachgeholt werden.

Auf formlosen Antrag beim HBV-Vizepräsidenten Bildung kann ein Prüfling im Einzelfall, auf eigenes Risiko, an der Prüfung teilnehmen, auch wenn nicht alle LE absolviert wurden.

C-Trainerlizenz Breitensport = gültige D-Trainerlizenz (DBB-Schulsportlizenz – BQS Basisqualifikation Schulsport) (40 LE) + Modul CBL1 (18 LE) + Modul CBL2 (19 LE) + Modul CBL3 (20 LE) + Prüfung + Hospitationen (4 LE) bei mindestens zwei verschiedenen aktiven DBB-B- oder A-Trainern + Hospitationen (4 LE) bei JBBL/WNBL/NBBL + eLearning Zertifikat (20 LE) = 125 LE.

C-Trainerlizenz Leistungssport = gültige D-Trainerlizenz (DBB-Schulsportlizenz – BQS Basisqualifikation Schulsport) + Modul CBL1 (18 LE) + Modul CBL2 (19 LE) + Modul CBL3 (20 LE) + Modul CL4 (17 LE) + Prüfung + Hospitationen (5 LE) bei mindestens zwei verschiedenen aktiven DBB-B oder A-Trainern + Hospitationen (6 LE) bei JBBL/WNBL/NBBL + eLearning Zertifikat (20 LE) = 145 LE.

Findet ein Lehrgang in Kompaktform statt, werden die Lehrgangsgebühren entsprechend angepasst.

Außerdem ist der überfachliche Teil (Hamburger Sportbund (HSB), 10 LE normalerweise in o.g, Lehrgangsaufstellung bereits enthalten) zu absolvieren.

 

2.6. Prüfungen DBB-Schulsportlizenz (BQS-/D-Lizenz) / CBL-Trainer (DOSB):

Jeder Lehrgangsteilnehmer muss sich bis zum genannten Termin zur Prüfung anmelden. Bei Zu- oder Absagen nach diesem Termin stellt der HBV eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro dem Teilnehmer in Rechnung. Jeder Prüfungsteil kann jeweils beliebig oft wiederholt werden. Ein unentschuldigtes Fehlen führt zum automatischen Nichtbestehen des jeweiligen Prüfungsteils. Ein krankheitsbedingtes Fehlen am Prüfungstag ist innerhalb von drei Werktagen durch ein ärztliches Attest an die HBV-Geschäftsstelle nachzuweisen. Andernfalls wird dieser Prüfungsteil ebenfalls als nicht bestanden gewertet. Die Differenzierung innerhalb der Prüfungen bei der C-Trainerlizenz Breitensport und C-Trainerlizenz Leistungssport liegt insbesondere in der Auswahl und Vorgaben der Prüfungsthemen in der Theorie und Praxis (Lehrprobe) und somit auch in der Prüfungsdurchführung.

 

2.6.1. Prüfungen CBL-Trainer im jeweils aktuellen Lehrgang:

Das Prüfungsthema für die Lehrprobe wird dem Prüfling bei Lehrgangsbeginn mitgeteilt. Das Lehrprobenprüfungsthema kann ab dann bearbeitet und muss dem HBV-Vizepräsidenten Bildung, spätestens 3 Wochen vor dem angesetzten Prüfungstermin per E-Mail zugesandt werden. Eine Überschreitung der Abgabefrist führt zum automatischen Nichtbestehen der Lehrprobe. Der Prüfling muss zur Praxisprüfung ein Demonstrationsteam, bestehend aus mindestens 10 SpielerInnen, organisieren bzw. stellen und/oder selber aktiv innerhalb seiner Prüfungsgruppe mitwirken. Andere Regelungen bedürfen im Vorfeld der direkten Absprache mit dem HBV-Vizepräsidenten Bildung.

 

2.6.2. Prüfungen CBL-Trainer im Folgeprüfungstermin bzw. Nach-/Wiederholer:

Das Prüfungsthema für die Lehrprobe wird dem Prüfling 5 Wochen vor dem Prüfungstermin mitgeteilt. Das Prüfungsthema kann ab dann bearbeitet und muss dem HBV-Vizepräsidenten Bildung spätestens 3 Wochen vor dem angesetzten Prüfungstermin digital zugesandt werden. Eine Überschreitung der Abgabefrist führt zum automatischen Nichtbestehen der Lehrprobe. Der Prüfling muss zur Praxisprüfung ein Demonstrationsteam, bestehend aus mindestens 10 SpielerInnen, organisieren bzw. stellen und/oder selber aktiv innerhalb seiner Prüfungsgruppe mitwirken. Andere Regelungen bedürfen im Vorfeld der direkten Absprache mit dem HBV-Vizepräsidenten Bildung.

 

2.7. Gültigkeitsdauer der Lizenzen nach Ausstellung:

2.7.1. D-Trainerlizenz / DBB-Schulsportlizenz (BQS – Basisqualifikation Schulsport):

Die Lizenz wird als Zertifikat, ausgehend vom Jahr, in dem der Lehrgang absolviert wurde, für 2 Jahre, jeweils bis zum Ausstellungsdatum des Ablaufjahres für gültig erklärt und ausgestellt. Die Voraussetzungen (Hospitationen, Auflagen, etc.) müssen hierfür absolviert und in schriftlicher Form dem HBV-Vizepräsidenten Bildung vorliegen. Die Lizenz ist für die Dauer von einem Jahr, nach Vorlage von Fortbildungsnachweisen im Umfang von 8 LE, einmalig verlängerbar.

 

2.7.2. D-Trainerlizenzen: (ausgestellt ab 2013)

Die Lizenz wird, ausgehend vom Jahr, in dem der Lehrgang absolviert wurde, für 2 Jahre, jeweils bis zum 30.06. des Jahres für gültig erklärt und ausgestellt. Die Voraussetzungen (Hospitationen, Auflagen, u.a. gemäß HBV D-Trainerlizenz Checkliste) müssen hierfür absolviert und in schriftlicher Form über die HBV-Geschäftsstelle eingereicht, dem HBV-Vizepräsidenten Bildung vorliegen. Die D-Trainerlizenz kann einmalig für ein Jahr verlängert werden, danach muss spätestens eine Anmeldung zur C-Trainerlizenz (CBL-Aufbaulehrgang) erfolgen, andernfalls verfällt die Lizenz. Gültige D-Trainerlizenzen, die vor 2013 ausgestellt wurden können weiterhin jeweils um 2 weitere Jahre verlängert oder reaktiviert werden (Punkt 4.1.ff.) und fallen unter den Bestandsschutz.

 

2.7.3. CB-Lizenz (Breitensport):

Die Lizenz wird, ausgehend vom Jahr, in dem der Lehrgang absolviert wurde, für 4 Jahre, jeweils bis zum 30.06. des Ablaufjahres für gültig erklärt und ausgestellt. Die Voraussetzungen (Hospitationen, Auflagen, 1.Hilfenachweis, u.a. gemäß HBV-CB-Trainerlizenz Checkliste) müssen hierfür absolviert und in schriftlicher Form über die HBV-Geschäftsstelle eingereicht, dem HBV-Vizepräsidenten Bildung vorliegen.

 

2.7.4. CL-Lizenz (Leistungssport):

Die Lizenz wird, ausgehend vom Jahr, in dem der Lehrgang absolviert wurde, für 4 Jahre, jeweils bis zum 30.06. des Ablaufjahres für gültig erklärt und ausgestellt. Die Voraussetzungen (Hospitationen, Auflagen, 1.Hilfenachweis, u.a. gemäß HBV-CL-Trainerlizenz Checkliste) müssen hierfür absolviert und in schriftlicher Form über die HBV-Geschäftsstelle eingereicht, dem HBV-Vizepräsidenten Bildung vorliegen.

 

2.7.5. Lizenzgültigkeitsdauer

Der HBV-Vizepräsident Bildung kann die Lizenzgültigkeitsdauer im begründeten Einzelfall verkürzen.

 

2.7.6. Hinweis für Trainer mit externen (nicht HBV)-Trainerlizenzen / aus anderen DBB Landesverbänden:

Trainer aus anderen Landesverbänden werden aufgefordert, vor ihrem ersten Einsatz eine Kopie Ihrer Lizenz an die HBV-Geschäftsstelle zu schicken. Eingesetzte bzw. auf dem SBB eingetragene Trainerlizenzen aus anderen DBB-Landesverbänden besitzen ohne hinterlegte gültige Kopie in der HBV-Geschäftsstelle keine Gültigkeit und werden als „lizenzlos“ von der HBV-Spielleitung gewertet. Trainerlizenzen aus anderen DBB-Landesverbänden müssen spätestens nach dem ersten Einsatz im Hamburger Spielbetrieb beim DBB umgemeldet und für den Landesverband Hamburg ausgestellt werden. Hierfür bitte ein DBB-Lizenzantragsformular an den DBB senden.  

 

3. Sonderregelungen für LIzenzen:

3.1.      Folgenden Personengruppen können auf Antrag einzelne Module/LE angerechnet werden

  • Langjährige Bundesligaspieler (Einsatz innerhalb der letzten 4 Jahre)
  • Dipl./Exam. Sportlehrer (Abschluss innerhalb der letzten 4 Jahre)
  • Inhaber zuschussfähiger HSB-Lizenzen und A-/B-Lizenzinhaber anderer Sportarten/Länder

 

3.1.1. zu Lehrgangsteilnahmen:

Sollte ein Teilnehmer eine Sonderregelung zur Lehrgangsteilnahme beantragen, ist diese formlos an den HBV-Vizepräsidenten Bildung zu richten. Diese muss einen sportlichen Lebenslauf (mit Trainerstationen) und eventuellen weiteren Qualifikationen enthalten.

3.1.1.2 Die Bearbeitungsgebühr, pro Antragsverfahren, beträgt ab 250,00 €. 

 

3.3. Sonderlehrgänge für JBBL / WNBL / NBBL Spieler:

Für aktive SpielerInnen der Jugendbasketballbundesligen gibt es die Möglichkeit an einem Sonderlehrgang für die D- und CB-Lizenz mit folgenden Voraussetzungen teilzunehmen, diese Lehrgänge werden auf Nachfrage der HBV-Mitgliedsvereine beim HBV-Vizepräsidenten Bildung, bei ausreichender Teilnehmerzahl (min. 15) in Absprache, durchgeführt:

Teilnahme am D-Sonderlehrgang (BQS-/D-SLG) möglich, wenn

  • ein Nachweis über mind. 1 Jahr aktiver Einsatz (MMB) in der JBBL/WNBL/NBBL erbracht wird. Der aktive Einsatz muss durch (z.B. Statistiken, Einsatzzeit, etc.) nachgewiesen werden.
  • Die HBV-LTK entscheidet endgültig über die Zulassung der Teilnahme am D-SLG

Teilnahme am CB-Sonderlehrgang (CB-SLG) möglich (auch in Kombination mit D-SLG in einer Woche möglich), wenn

  • ein Nachweis über mind. 2 Jahre aktiver Einsatz (MMB) in der WNBL/NBBL erbracht wird. Der aktive Einsatz muss durch (z.B. Statistiken, Einsatzzeit, etc.) nachgewiesen werden.
  • ein Nachweis über den Besitz der D-Lizenz / D-Sonderlizenz erbracht wird.
  • Die HBV-LTK entscheidet endgültig über die Zulassung der Teilnahme am CB-SLG

Weitere Regelungen behalten Ihre Gültigkeit:

  • Zur Lehrgangsteilnahme ist zusätzlich ein Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung2 (9 LE, max. 2 Jahre alt) vor Lehrgangsbeginn vorzulegen.
  • Die HSB überfachlichen Inhalte müssen bei Absolvierung des CB-SLG besucht werden.
  • Die CB-Lizenz kann aus versicherungstechnischen Gründen erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt werden. (oder s. Punkt 2.2)
  • Die Lerneinheiten (LE) und die Prüfungen müssen im Folgenden stattfindenden (Sonder)-Trainerlehrgang vollständig besucht/nachgeholt werden.
  • Zur Prüfung zugelassen werden können nur TeilnehmerInnen die ALLE Lerneinheiten (LE)  besucht und erfolgreich absolviert haben. Versäumte LEs können erst im Folgelehrgang nachgeholt werden.
  • Der Sonderlehrgang wird jeweils mit einer Prüfung (Theorie/Praxis) abgeschlossen.
  • Für alle weiteren Regelungen findet die aktuelle Ausschreibung Anwendung.

 

4. Fortbildungen zur Lizenzverlängerung:

Alle nicht auf der HBV-Homepage angekündigten Fortbildungen bedürfen der Absprache mit dem HBV-Vizepräsident Bildung. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung, wird die Fortbildung nicht anerkannt. Die Verlängerungsregelungen entsprechen im Grundsatz den DOSB-Richtlinien für Lizenzverlängerungen.

 

4.1. Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit:

4.1.1. HBV-D-Trainerlizenzen (DBB-Schulsportlizenzen – BQS-Basisqualifikation Schulsport) sind 2 Jahre (bis 30.06., des auf den absolvierten Lehrgang folgenden 2.Jahr) lang gültig und können durch die Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 8 LE oder in Ausnahmefällen auch durch Teilnahme an den C-Modulen verlängert werden (Hierzu bedarf es einer vorherigen Rücksprache mit dem HBV-Vizepräsident Bildung).

4.1.2. HBV-C-Trainerlizenzen sind 4 Jahre (bis 30.06., des auf den absolvierten Lehrgang folgenden 4.Jahr) lang gültig und können durch Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 15 LE verlängert werden. Die 15 LE können auf 2 Jahre verteilt werden. Nur Seminare zur Lizenzverlängerung die frühestens 2 Jahre vor Lizenzablauf besucht werden, können zur Lizenzverlängerung angerechnet und eingereicht werden. CL-Lizenzen können nur durch den Besuch von ausgewiesenen HSB-Leistungssport Fortbildungen und/oder basketballspezifische Fortbildungen verlängert werden. Hiervon dürfen max. 5 LE hospitiert werden.

 

4.2. Reaktivierung nach Ablauf der Gültigkeit im 1. Jahr:

Die Gültigkeitsdauer der D-(BQS)/CBL-Trainerlizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch an Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 LE um zwei/vier Jahre verlängert. Hiervon dürfen max. 5 LE hospitiert oder als online Fortbildung besucht werden. 10 LE müssen als Fortbildung besucht werden.

 

4.2.1. Reaktivierung nach Ablauf der Gültigkeit im 2. und 3. Jahr:

Die Gültigkeitsdauer der D-(BQS)/CBL-Trainerlizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch an Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE um zwei/vier Jahre verlängert. Hiervon dürfen max. 8 LE hospitiert oder als online Fortbildung besucht werden. 22 LE müssen als Fortbildung besucht werden.

 

4.2.2. Reaktivierung nach Ablauf der Gültigkeit im 4. und 5. Jahr:

Eine Teilnahme an einem „Wiedereinsteigerlehrgang“ (WeLG) mit einem Umfang von mindestens 45 LE oder Wiederholung der Prüfung (Theorie/Praxis/Kolloquium) im Einzelfall, hierüber kann die HBV-Lehr- und Trainerkommission (HBV-LTK) auf Antrag entscheiden. Alternativ kann der WeLG, sofern er angeboten wird, zum Aufleben der D-(BQS)/CBL-Lizenz absolviert werden.

 

4.2.3. Lizenzen, die länger als 5 Jahre abgelaufen sind:

Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich, es wird empfohlen, die gesamte Ausbildung zu wiederholen.

 

4.3. Lizenzentzug

Der Ausbildungsträger (hier; der Hamburger Basketball Verband e.V.) hat das Recht, Trainerlizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber gegen die Satzung des Verbandes oder gegen ethisch-moralische Grundsätze (HBV-Ehrenkodex) verstößt.

 

4.4. Schiedsrichterpflichtfortbildungen für C-Trainerlizenzen:

Jeder lizenzierte C-Trainer muss an den Pflichtfortbildungen für Schiedsrichter teilnehmen um seine Lizenzverlängerung zu gewährleisten. Die absolvierten 2 LE werden als Fortbildung angerechnet.

 

5. Gebühren:

5.1.  Die Teilnahmegebühr eines Trainerlehrgangs (D-LG (BQS)) beträgt 150,00 € (HBV/HSB), 200,00 € (HBV), 300,00 € (extern).

5.2.  Die Teilnahmegebühr eines Trainerlehrgangs (CB) beträgt 150,00 € (HBV/HSB), 200,00 € (HBV), 300,00 € (extern).

5.3.  Die Teilnahmegebühr eines Trainerlehrgangs (CL) beträgt 200,00 € (HBV/HSB), 250,00 € (HBV), 350,00 € (extern).

5.4.  Die Teilnahmegebühr eines Wiedereinsteigerlehrgangs (WeLG) beträgt 300,00 € (HBV/HSB), 350,00 € (HBV), 400,00 € (extern).

5.5.  Die Teilnahme an einzelnen Lehrgangsmodulen /-tagen als Fortbildung ist nach Rücksprache mit dem HBV-Vizepräsidenten Bildung möglich und wird              nach Genehmigung mit 40,00 € pro Lehrgangstag berechnet.

5.6.  Für die Lizenzverlängerung nach Ablauf der Lizenz fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € an. Lizenzverlängerungen sind bis zur Einreichung, vor              dem Ablaufdatum im Ablaufjahr, kostenfrei zu verlängern.

5.7.  Die Teilnahmegebühr am CL-Modul als Zusatzqualifikation beträgt 100,00 € (HBV/HSB), 150,00€ (HBV), 250,00 € (extern).

5.8.  Die Teilnahmegebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt je Prüfungsteil (Theorie- / Praxis) 75,00 €.

5.9.  Die Teilnahmegebühr für einen Sonderlehrgang (D-SLG, CL-SLG) beträgt jeweils 150,00 € (HBV/HSB), 200,00 € (HBV), 300,00 (extern).

5.10. Die Bearbeitungsgebühr für ein Sonderantragsverfahren beträgt ab 250,00 € (s. Punkt 3.1.1.2).

5.11. Bei verspäteten Zu- oder Absagen bei Trainerlehrgängen oder Fortbildungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00€ an.  

5.12. Bei unentschuldigtem Fernbleiben bei Lehrgängen oder Fortbildungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00€ an.  

5,13. Stornierungen bei Trainerlehrgängen 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ziehen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr mit sich, 7 Tage oder weniger vor Lehrgangsbeginn werden 100% der Teilnahmegebühr fällig.

5.14. Die Lizenzumstellung auf das Scheckkartenformat ist erstmalig kostenlos, bei Lizenzverlängerung oder bei Neuausstellung bei Verlust, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

5.15. Teilnahme an HBV-Fortbildungsveranstaltungen sind i.d.R. kostenlos, sollten die Fortbildungen zur Lizenzverlängerung benötigt und genutzt werden, wird eine Fortbildungsgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

 

Hamburger Basketball Verband e.V.  –  Vizepräsident Bildung – Simon Geschke

1 Sollte ein Modul ausfallen (zu wenig Teilnehmer), verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr

Der HSB bietet mehrmals pro Jahr den Lehrgang „Erste Hilfe im Sport“ kostenlos für Teilnehmer aus HSB-Vereinen an.

 

HBV-Gebührenübersicht Ressort Trainerwesen & Bildung:

Punkt AusschreibungInhaltGebühr in €
5.1Teilnahmegebühr BQS-/D-Lehrgang

150,00€ (HBV/HSB)

200,00€ (HSB)

300,00€ (Nicht-Mitglied)

5.2Teilnahmegebühr CB-Lehrgang (Breitensport)

150,00€ (HBV/HSB)

200,00€ (HSB)

300,00€ (Nicht-Mitglied)

5.3Teilnahmegebühr CL-Lehrgang (Leistungssport)

200,00€ (HBV/HSB)

250,00€ (HSB)

350,00€ (Nicht-Mitglied)

5.4Teilnahmegebühr Wiedereinsteigerlehrgang (WELG)

300,00€ (HBV/HSB).

350,00€ (HSB)

400,00€ (Nicht-Mitglied)

5.5Teilnahmegebühr Lehrgangstage (Module der Trainerausbildung) als Fortbildung40,00€ pro Lehrgangstag
5.6Bearbeitungsgebühr Lizenzverlängerung nach Ablauf der Lizenz20,00€
5.7Besuch des CL-Moduls als Zusatzqualifikation

100,00€ (HBV/HSB)

150,00€ (HSB)

250,00€ (Nicht-Mitglied)

5.8Teilnahme für eine Wiederholungsprüfung (je Prüfungsteil Theorie/Praxis)75,00€ je Prüfungsteil
5.9Teilnahmegebühr Sonderlehrgang BQS-/D-/CB-Lizenz

150,00€ (HBV/HSB)

200,00€ (HSB)

300,00€ (Nicht-Mitglied)

5.10Sonderantragsverfahren nach Punkt 3.1.1.2.ab 250,00€

5.11

5.12

5.13

Verspätete Zu- oder Absage zum Prüfungstermin

Unentschuldigtes Fernbleiben bei Lehrgangs- oder Fortbildungsveranstaltungen

Stornierungen bei Lehrgängen:

  • Absagen bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, 50% der Lehrgangsgebühr
  • Absagen bis 7 Tage oder weniger, 100% der Lehrgangsgebühr 

30,00€

30,00€

 

je nach Höhe der Lehrgangsgebühr

5.14

Lizenzumstellung Scheckkartenformat

Lizenzverlängerung nach Ablauf

Neuausstellung bei Verlust

Erstmalige Ausstellung kostenfrei

20,00€              

20,00€

5.15Fortbildungsgebühr bei benötigter Lizenzverlängerung20,00€

Lizenzverlängerung

Ihr wollt Eure Lizenz verlängern? Schickt bitte alle erforderlichen Dokumente (Fortbildungsnachweise, Teilnahmenachweise, HBV-Datenschutzerklärung, HBV-Ehrenkodex, Einverständniserklärung Bildrechte und die abgelaufene Lizenz), sowie ein digitales Passfoto und eine digitale Unterschrift an:

gs@hamburg-basket.de

Für das Versenden der Scheckkarte, schickt uns ausserdem einen frankierten und an euch selbst adressierten Rückumschlag an:

Hamburger Basketball Verband e.V.

Schäferkampsallee 1

20357 Hamburg

Solltet ihr eine HBV-Fortbildung besucht haben und keinen Fortbildungsnachweis erhalten haben, nennt uns bitte die Veranstaltung (Name und Datum), dann schauen wir auf die uns vorliegenden Anwesenheitslisten.

Kontakt

Vizepräsident Bildung & Trainerwesen
Simon Geschke